Ein mit Vertretern der BZÄK, der PKV und der Beihilfestellen besetztes „Beratungsforum“ arbeitet seit dem Jahr 2013 stets daran, Rechtsunsicherheiten im Umgang mit der GOZ zu beseitigen und Auslegungen der GOZ einvernehmlich zu beantworten.
Unter den Parteien des Gremiums werden Auslegungsfragen diskutiert und abschließend gemeinsam und einvernehmlich beschlossen. Die Beschlüsse sind zwar rechtlich unverbindlich, werden aber in der Regel von den Kostenerstattungsstellen anerkannt.
Die letzten Beschlüsse wurden im April 2019 veröffentlicht. Einige von Ihnen sind auch für die Planung und Abrechnung in der Kieferorthopädie interessant:
- Beschluss zur Nebeneinanderberechnung der GOZ 2197 und GOZ 2000
- Beschluss zur Trennung von Liquidation und Erstattung
- Beschluss zu Materialkosten
- Beschluss zu Röntgen
- Beschluss zur Fotodokumentation
- Beschluss zur abschnittsübergreifenden BerechnungBeschluss zur Protrusionsschiene
- Beschluss zur Überschreitung des 3,5fachen Steigerungssatzes
- Beschluss zur Berechnung „je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich“
Konkretes zu diesen Beschlüssen finden Sie in KFO-KOMPAKT 9/2019, Seite 13-18.
Ihre Ursula Duncker