Datenschutz und Datensicherheit im Lichte der neuen DSGVO

Vor dem Hintergrund fortschreitender Digitalisierung werden höhere Anforderungen an die Datensicherung und den Datenschutz gestellt. Deswegen tritt die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ohne Übergangsfrist noch vor dem Sommer in Kraft.

Es geht dabei u.a. um den Umgang mit den personenbezogenen Daten aller Patienten, der Mitarbeiter, der Lieferanten und anderer Dienstleistern, was nur mit einer Einwilligung der betroffenen Person erlaubt ist! Hier ergänzt der Datenschutz die zahnärztliche Schweigepflicht, die sich aus dem Berufsrecht und dem Strafrecht ergibt.Aber nicht nur das: Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wurde auch aktualisiert und tritt ebenfalls am 25.05.2018 ohne jegliche Übergangsfrist in Kraft. Dieses muss ebenfalls beachtet werden.

In einem neuen 6-seitigen „Merkblatt für Zahnärzte“ hat die BZÄK die wichtigsten Maßnahmen des neuen Datenschutzrechts aufgeführt. Das neue Datenschutzrecht muss nicht nur beachtet werden, sondern auch bis zum 25.05.2018 umgesetzt worden sein Das ist Pflicht! Die BZÄK sieht hier sogar einen dringenden Handlungsbedarf, weil Praxen, deren Datenverarbeitung ab dem Stichtag (= 25.05.2018) nicht dem neuen Recht (der DSGVO und BDSG) entspricht, mit einem hohen Bußgeld rechnen müssen, bis zu einer Höhe von 20.000.000 € !

Folgende 5 Maßnahmen müssen von jeder Praxis bis zum 25.05.2018 umgesetzt werden und sind Pflicht:

1. Ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter muss bis zum 25.05.2018 bestellt werden (ab 10 Mitarbeitern, die mit der Datenverarbeitung beschäftigt sind).
2. Es müssen diverse Verzeichnisse aller Verarbeitungstätigkeiten erstellt werden.
3. Es müssen „Gap Analysis“ (= Verfahren zur Überprüfung auf „Sicherheitslücken“) entwickelt werden.
4. Es muss eine Dokumentation von technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherheit erstellt werden und
5. gibt es diverse neue Informationspflichten (auch auf der Homepage), die umgesetzt werden müssen.

KFO-Management Berlin widmet sich diesem Thema u.a. in der neuen Workshop-Reihe mit dem Titel „KFO goes DIGITAL – Digitalisierung in der Kieferorthopädie“. Zu folgenden Terminen können Sie sich über unsere Unterseite „Seminare“ anmelden:

05.05.2018 in München
16.06.2018 in Köln
22.09.2018 in Fulda und
01.12.2018 in Berlin
Die Workshops finden immer samstags in der Zeit von 09:00 bis 15:00 Uhr statt.

In KFO-KOMPAKT informieren wir regelmäßig über den derzeitigen aktuellen Stand zur Sache.