Gaumennahterweiterungsapparatur (GNE), gelötet an 4 Bändern, als Kassen- und Privatleistung

Im Jahr 2016 wurden wichtige wiederkehrende Abrechnungsfragen zur Kassenlaborabrechnung nach BEL II im Rahmen einer KFO-Behandlung zwischen KZBV, Vertretern des GKV-Spitzenverbandes und dem Verband der Deutschen Zahntechnikerinnungen (VZDI) geklärt. Vielen KFO-Praxen sind diese Änderungen nicht bekannt . Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hatten ein „Gemeinsames Rundschreiben“ verfasst, welches nach BEL II im Rahmen einer KFO-Behandlung klärte.

Auch im Zusammenhang mit der Berechnung der BEL 7010 kam es zu einer Klarstellung:
Unter anderem kann seit dem nämlich auch die BEL-Nr. 7010 „Basis für Einzelkiefergerät“ im Rahmen der Herstellung einer GNE an 4 Ankerbändern berechnet werden.

In der Privatabrechnung ist eine BEB-Basis ebenfalls abrechenbar und bei der Honorarabrechnung kommt die GOZ 6160 „je Verankerung“ zum Ansatz.

Dies und auch die komplette Privatlaborabrechnung der gelöteten GNE nach Maßgabe der beiden privaten Laborlisten BEB 1997 und BEB 2009 können Sie im Detail erfahren in KFO-KOMPAKT 5/2019.

Ihre Ursula Duncker