Die manuelle Funktionsanalyse (MFA) ist eine Privatleistung und muss mit Kassenpatienten privat vereinbart werden

In der KFO-Praxis findet die manuelle Funktionsanalyse (MFA) häufig Anwendung. Sie wird dem Patienten vor Beginn einer Behandlung angeboten. Hierbei soll geprüft werden, ob es Auffälligkeiten oder Beschwerden am Kiefergelenk gibt, bevor mit der kieferorthopädschen Behandlung noch zusätzliche „Kräfte“ auf das Kiefergelenk einwirken und dadurch Beschwerden aufkommen.
Die manuelle Funktionsanalyse ist eine Privatleistung und muss mit dem Kassenpatienten privat vereinbart werden. Es ist empfehlenswert, die Leistungen in die „Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen“ aufzunehmen.
Ein Muster der Vereinbarung finden Sie in KFO-KOMPAKT 10/2019 auf Seite 8. Die Honorarberechnung der MFA erfolgt nach GOZ 8000 und Ä 2181 analog. Was dabei berechnungsfähig ist und was bereits abgegolten ist und was zusätzlich berechnungsfähig ist, lesen Sie in der gleichen Ausgabe auf auf den Seiten 9 und 10.

Ihre Ursula Duncker