Fünf Empfehlungen für eine faire und transparente Patientenaufklärung

Immer wieder stehen Kieferorthopäden in der Kritik, weil sie ihre Kassenpatienten nicht allumfassend und transparent darüber aufklären, welche zuzahlungsfreien Leistungen ihnen zustehen und welche Leistungen sie selbst bezahlen müssen. Dabei gilt es, Kassenleistungen und private Zusatzleistungen wertfrei zu erläutern und nicht etwa durch Favorisieren von Privatleistungen die Kassenleistungen abzuwerten.

KFO-Management Berlin gibt in der Ausgabe 2/2019 der Fachzeitschrift KFO-KOMPAKT dazu fünf ausführlich dargelegte Empfehlungen:
1. Dem Patienten erläutern, worin der Anspruch auf kieferorthopädische Versorgung geregelt ist.
2. Darlegen, warum der Kieferorthopäde vom Gesetz her verpflichtet ist, wirtschaftlich zu arbeiten und was das bedeutet – z.B. welche Auswirkungen die Einstufung des Patienten in sogenannte KIG-Stufen hat.
3. Sich ausreichend Zeit nehmen für das „AVL“-Gespräch.
4. Sinnvolle Ratgeber wie die Broschüre „Kieferorthopädie“ der Stiftung Warentest und Informationsplattformen für Patienten nutzen.
5. Zu privaten Zahnzusatzversicherungen nur auf Nachfrage aufklären.

Ausführlich werden diese fünf Empfehlungen in KFO-KOMPAKT 2/2019 auf den Seiten 12-17 erläutert. Sie können diese Ausgabe gern separat als Einzelausgabe hier über unsere Homapage bestellen: Gehen Sie einfach nur auf die Unterseite „Fachbroschüre“ in der Navigationsleiste und klicken Sie dort auf den Bestellbutton.

 

Ihre Dipl.-Kffr. Ursula Duncker