Am 11.05.2019 trat das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ins Leben gerufene Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft. Es enthält auch einige wichtige Veränderungen für die Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden. Aus diesem Grund finden Sie in der aktuellen Ausgabe von KFO-KOMPAKT (6/2019) wichtige Informationen zu „Mehrleistungen und Zusatzleistungen“ bei Kassenpatienten. Denn hier wurde der § 29 („Kieferorthopädische Behandlung“) um einige Absätze erweitert, in denen nun erstmals „Mehrleistungen im Rahmen von kieferorthopädischen Behandlungen und deren Kostenübernahme“ gesetzlich erwähnt werden.In diesem Zusammenhang wird gesetzlich festgelegt, dass bis zum 31.12.2022 ein „Katalog von Leistungen“ vereinbart werden muss, der „Mehrleistungen“ und „Zusatzleistungen“ ganz konkret benennt. Das sollten Sie jetzt schon im Auge behalten.
In meinen beiden sogenannten AVL-Seminaren („Privatleistungen für Kassenpatienten“ am 11.10.2019 in Stuttgart sowie am 04.12.2019 in Berlin) unterrichte ich, wie man fair und transparent Mehrleistungen und Zusatzleistungen kalkuliert und berechnet. Melden Sie sich doch gleich hier auf der Unterseite „Seminare“ zum Kurs an. Die Teilnahme lohnt sich.
Im neu verabschiedeten TSVG sind die Festlegungen zur bisherigen Degression (§ 85 Abs. 4b bis 4f) ersatzlos gestrichen. Aber Achtung: § 85 Absatz 4 „an sich“ bleibt bestehen! Dieser Absatz beinhaltet die „Budgetierung“ (also die Honorarverteilung der Krankenkassen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen je Bundesland und je Krankenkasse). Die Anwendung des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) und die Budgetierung bleiben also die Schlüsselnormen für das zahnärztliche Vergütungssystem.
Ihre Ursula Duncker