Neue Mehr- und Zusatzleistungen treten am 01.07.2023 in Kraft

Der neue Katalog orientiert sich dabei an die bisherigen Privatleistungen, die
am 18.11.2016 zwischen KZBV und BDK (u.a.) vereinbart wurden. Es gibt aber auch Neuerungen/Änderungen: So wurde z.B. die digitale Abformung in den Katalog aufgenommen. Weitere Mehr- und Zusatzleistungen wurden definiert und beschlossen.
Die Änderungen müssen von allen Praxen umgesetzt werden und auch das neue Formular ist verbindlich anzuwenden.
Wir berichten über die Änderungen ab 19.06.2023 in diversen Zusatz-Webinaren. Bitte informieren Sie sich auf der Unterseite WEBINARE über unser Angebot, auch können Sie sich dort gleich zur Online-Fortbildung anmelden.