Alle Zahnärzte sind – laut Berufsrecht – zur Fortbildung verpflichtet. Die Fortbildung ist stets mit Fortbildungspunkten nachzuweisen. Seit 2004 ist die Fortbildungspflicht der Vertragszahnärzte
auch in § 95d SGB V geregelt: Demnach ist jeder Vertragszahnarzt zur regelmäßigen fachlichen Fortbildung verpflichtet und muss dies alle fünf Jahre bei der zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) nachweisen. Insgesamt müssen alle 5 Jahren 125 Fortbildungspunkte erbracht werden.
Anders sieht es bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer Praxis aus. Was hierbei zu beachten ist und welchen Nutzen die Praxis von einem gut weitergebildeten Personal ziehen kann, erfahren Sie ausführlich in unserem Aufmacherthema in KFO-KOMPAKT 8/2019.
Ihre Ursula Duncker