Welche zahnärztlichen Leistungen der Behandler an seine Helferinnen delegieren darf, ist klar im „Delegationsrahmen der BZÄK“ geregelt. Dabei gelten allgemeine Grundsätze wie Qualifizierung, Anordnung, Weisung und Aufsicht.
Die Möglichkeiten der Delegation ergeben sich aus § 1 Abs. 5 Zahnheilkundegesetz (ZHG)....